Vorschießen zur Bezirksmeisterschaft 2015
hier besteht die Möglichkeit aufgrund verschiedenen Voraussetzungen einen Antrag auf Vorschießen zu stellen.
Die entsprechenden Antragsunterlagen müssen bis zum 17.03.2015 dem 1. Bezirkssportleiter des Schützenbezirkes Schwaben vorliegen.
Die Antragsfrist verlängert sich wegen der Terminverschiebung für die Limitfestlegung aktuell auf 8 Tage nach Limitierung.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den Seiten des Bezirkes Schwaben.
http://www.schuetzenbezirk-schwaben.de/index.php/sport/schwaebische-2011
1. Vorschießen Bereich Helfer und Kaderschützen:
In diesem Bereich ist Vorschießen aus 2 Gründen möglich:
– Einsatz als Mitarbeiter bei der Schwäbischen Meisterschaft 2015
– Einladung des BSSB / DSB, dies gilt auch für Aufstiegskämpfe Bayernliga / 2.BuLi
zum Antrag Kader + Mitarbeiter
2. Vorschießen aus anderen Gründen:
– Ärztliche Termine, die beim Meldeschluss zur Bezirksmeisterschaft angeordnet sind.
– Religiöse oder gleichgestellte Veranstaltungen für die betroffene Person und Angehörige 1. Grades,
die beim Meldeschluss zur Bezirksmeisterschaft bekannt sind.
– Berufliche Unabkömmlichkeit, die beim Meldeschluß zur Bezirksmeisterschaft bekannt ist.
zum Antrag Vorschiessen nach Sportordnung