Versicherungsschutz bei Ausflügen

Mit der Mitgliedschaft beim BSSB e.V., besteht für Ihren Schützenverein umfassender Haftpflichtversicherungsschutz, der neben den schießsportlichen Aktivitäten und Veranstaltungen, der Traditions- und Brauchtumspflege und der Öffentlichkeitsarbeit, auch die Jugendarbeit abdeckt. Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht Ihres Vereins aus der Durchführung von jugendbetreuerischen Maßnahmen und Aktionen aller Art, wie z.B. Jugendtage, Ausflüge, Zeltlager usw. auch dann, wenn vereinsfremde Kinder und Jugendliche daran teilnehmen. Insbesondere die Übernahme der Aufsichtspflicht über Minderjährige ist dabei bedingungsgemäß mitversichert. Demnach werden die Haftpflichtansprüche der Veranstaltungsteilnehmer (sowohl von den Mitgliedern, als auch der Vereinsfremden), welche an den Schützenverein gerichtet werden, von der Verbands-Haftpflichtversicherung des BSSB e.V. behandelt.

Kein Versicherungsschutz (über den Verband) besteht für Schäden durch den Gebrauch eines zulassungspflichtigen Kfz oder Anhängers.

Haftpflichtschäden durch den Gebrauch eines Privat-Kfz werden über die jeweils für den Fahrzeuglenker bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des entsprechenden Versicherungsnehmers abgewickelt. Diese befasst sich im Schadenfall mit den Ansprüchen der Unfallteilnehmer (auch mit etwaigen Schadenersatzansprüchen der Insassen) – nicht aber mit denen des Fahrzeuglenkers (Schadenverursachers) selbst.

Selbstverschuldete Blechschäden am eigenen Pkw werden gegebenenfalls von der Kaskoversicherung übernommen, sofern diese vom Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart wurde. Damit die private Kaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) nicht in Anspruch genommen werden braucht, die im Schadenfall meist durch die Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse mit Mehrbeitrag belastet wird, bieten wir den Schützenvereinen des BSSB e.V. für Vollkaskoschäden optional die so genannte “Schützen-Kasko” an. Weitere Infos dazu lassen wir Ihnen bei Interesse gerne zukommen.

Alle BSSB-Mitglieder sind während der Vereinsveranstaltungen und auf dem Weg von und zu den Veranstaltungen persönlich unfallversichert. Vereinsfremde genießen diesen Versicherungsschutz n i c h t.