Start der Schießsaison unter Auflagen

ergänzend zu den heute versandten Meldeunterlagen für die Rundenwettkämpfe 2020/2021 sowie die gauinternen Ligarunden 2020/2021 wird an dieser Stelle die BSSB-Info vom 25. August 2020 zum Thema “Start der Schießsportsaison unter Auflagen” veröffentlicht.


Außerdem finden Sie hier auch das in dieser Info genannte “BSSB-Musterhygienekonzept Sport”:


Hier werden unter anderem folgende Standards vorgegeben:

  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.
  • Während des Trainings (reiner Schießbetrieb) bestehen gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes am Schießstand grundsätzlich keine Einwände (Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung, beim Duschen und anderen in der BayIfSMV ausgenommenen Bereichen.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
  • Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 120 Minuten beschränkt. Danach ist ein ausreichender Frischluftaustausch zu gewährleisten.
  • Die Gruppengröße ist entsprechend den standortspezifischen Gegebenheiten anzupassen, ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend anzupassen.
  • Unterweisung der Schützinnen und Schützen über die Abstandsregeln
  • Aushang Hinweisschilder auf dem Vereinsgelände

Die Gauvorstandschaft wird in einer Sitzung am 7. September darüber beraten, inwieweit Sie es für möglich erachtet, dass diese Standards von den Vereinen – auch von den kleineren Vereinen unseres Gaues – bei den Ligawettkämpfen umgesetzt werden können.  

Problematisch erscheint vor allem die Umsetzung des folgenden Punktes:


“Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.”

BSSB

Für Rückfragen steht Ihnen der 2. Gauschützenmeister Manfred Stahl, Stuibenweg 5, 86830 Schwabmünchen, Telefon 08232/50 22 596, gerne zur Verfügung. Sie können sich auch gerne bei ihm melden, wenn Sie im Vorfeld der Sitzung der Gauvorstandschaft am 7. September Ihre Meinung kundtun wollen.