Schützengau Lech/Wertach: Start der Schießsaison unter Auflagen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ergänzend zu den heute versandten Meldeunterlagen für die Rundenwettkämpfe 2020/2021 sowie die gauinternen Ligarunden 2020/2021 übersende ich Ihnen noch zur Kenntnis die BSSB-Info vom 25. August 2020 zum Thema “Start der Schießsportsaison unter Auflagen”.
Außerdem möchte ich Ihnen auch das in dieser Info genannte “BSSB-Musterhygienekonzept Sport” zur Kenntnis bringen.
Hier werden unter anderem folgende Standards vorgegeben:
  • Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.
  • Während des Trainings (reiner Schießbetrieb) bestehen gegen die Unterschreitung des Mindestabstandes am Schießstand grundsätzlich keine Einwände (Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration).
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung, beim Duschen und anderen in der BayIfSMV ausgenommenen Bereichen.
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
  • Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung an (z.B. bei Fieber).
  • Die Betreiber von Sportstätten kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 120 Minuten beschränkt. Danach ist ein ausreichender Frischluftaustausch zu gewährleisten.
  • Die Gruppengröße ist entsprechend den standortspezifischen Gegebenheiten anzupassen, ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend anzupassen.
  • Unterweisung der Schützinnen und Schützen über die Abstandsregeln
  • Aushang Hinweisschilder auf dem Vereinsgelände
Die Gauvorstandschaft wird in einer Sitzung am 7. September darüber beraten, inwieweit Sie es für möglich erachtet, dass diese Standards von den Vereinen – auch von den kleineren Vereinen unseres Gaues – bei den Ligawettkämpfen umgesetzt werden können.
Problematisch erscheint mir vor allem die Umsetzung des folgenden Punktes:
“Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern. Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.”
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie können sich auch gerne bei mir melden, wenn Sie im Vorfeld der Sitzung der Gauvorstandschaft am 7. September Ihre Meinung kundtun wollen.

Schwabmünchen, 28. August 2020

Mit freundlichen Grüßen

 

BSSB – Schützengau Lech/Wertach

2. Gauschützenmeister Manfred Stahl, Stuibenweg 5, 86830 Schwabmünchen

Telefon 08232/50 22 596, E-Mail: stahl.manfred@web.de